Welche "Einnahmequellen" stehen zur Verfügung?
- Gründungs-Stifterkapital
- Zustifterkapital
- Erbschaften/Vermächtnisse
- Jährliches Stifteressen (Stifterforum)
- Spenden
- Fundraising-Aktionen
- Verwaltung anderer Stiftungen
Wie wird man Stifter?
Stifter wird man durch Abgabe einer –> Verpflichtungserklärung
Nach Einzahlung des Stifterkapitals von mindestens 1.000,- EURO (Firmen 5.000 EURO), erhält der Stifter eine Stifterurkunde.
Können Stifter den Verwendungszweck der Zuwendung festlegen?
Grundgedanke der Bürgerstiftung Neukirchen-Vluyn ist es, den in der Stiftungssatzung festgelegten Verwendungszweck zu erfüllen.
Dabei sind die Stiftungsorgane an den Festlegungen der Satzung gebunden. Die bereitgestellten Stiftergelder werden dem "Allgemeinen Stifterfond" zugeführt und die Erträge zur satzungsgemäßen Aufgabenerfüllung entnommen.
Eine weitere Möglichkeit der Mittelverwendung ist die Festlegung eines "Stifter- oder Themenfonds". Hier wird bei Bereitstellung des Stifterkapitals schon der ausschließliche oder teilweise Verwendungszweck festgelegt. Diese "Stifter- oder Themenfonds" können auch mit dem Namen der Stifterin/des Stifters verbunden werden. Es liegt in der Natur der Sache, dass diese
Form der Verwendungsfestlegung nur für größere Zu-Stiftungen geeignet ist. Auch bei dieser Form der Festlegung der Verwendung des Stifterkapitals, gilt im Übrigen
die Stiftungssatzung.
Spenden
Sie können die Bürgerstiftung Neukirchen-Vluyn auch mit Spenden unterstützen.
Die Spendenkonten lauten:
Sparkasse am Niederrhein
Geschäftsbereich Neukirchen-Vluyn
BLZ: 354 500 00
Kto.: 1424 900 940
Volksbank Niederrhein eG
Geschäftsbereich Neukirchen-Vluyn
BLZ: 354 611 06
Kto.: 123 013